Arbeitsmigration |
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| Der Start der Gastarbeiterbewegung lässt
sich in Österreich ziemlich genau bestimmen. Am 17. Jänner 1962
wurden von den Sozialpartnern, der Bundeswirtschaftskammer und dem Österreichischen
Gewerkschaftsbund, Kontingente zur Beschäftigung von ausländischen
Arbeitskräften geschaffen. Grund für den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften waren längere Ausbildungszeiten, Pensionseintritte und Emigration der österreichischen Bevölkerung. Österreich orientierte sich an das Schweizer Modell, wo AusländerInnen nur als vorübergehende Zusatzkräfte zum Arbeitsmarkt zugelassen waren. So sollte im Falle von schlechteren konjunkturellen Entwicklungen die AusländerInnen wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Von 1961 bis 1973 wurde die Zahl der beschäftigten AusländerInnen von 16.200 auf 226.800 gesteigert, der Anteil an der Gesamtzahl der ArbeitnehmerInnen schnellte von nahezu null auf neun Prozent. (Vgl. Patrik Volf, Rainer Bauböck: Wege zur Integration, Was man gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit tun kann; Drava Verlag, Klagenfurt. 2001) Im Jahre 1974 zogen die Gewerkschaften die Bremse und drosselten den Zugang zum Arbeitsmarkt und ließen die Ausländerbeschäftigung auf den Stand von Oktober 1973 einfrieren. 1981 ließen Restrukturierungen in der Industrie die Nachfrage noch einmal drastisch sinken. Reagiert wurde neuerlich mit Verschiebungen der AusländerInnen auf dem Arbeitsmarkt. Bis 1984 sank der Ausländeranteil an der Zahl der Gesamtbeschäftigten auf fünf Prozent oder 138.700 Menschen, also nahezu auf die Hälfte ihres Anteils zehn Jahre zuvor. Doch die erhoffte Rückkehr der AusländerInnen fand hingegen kaum statt. Die AusländerInnen zogen sich vom Arbeitsmarkt zurück, und trotz des Rückgangs an ausländischen Arbeitskräften begann die ausländische Wohnbevölkerung ab 1984 wieder stetig zu steigen und schrumpfte seither nicht mehr. Verantwortlich dafür waren einerseits nachziehende Familienangehörige von in Österreich lebenden Ausländern, andererseits die ab 1986 ansteigenden Flüchtlingsbewegungen aus Osteuropa, aber auch aus außereuropäischen Ländern. So wurden aus Gastarbeitern Einwanderer, die ihre Familien nachholten und sich auf Dauer in Österreich niederließen. MigrantInnen und die Nachfolgegenerationen verteilen sich nicht gleichmäßig über das österreichische Bundesgebiet, sondern leben vorwiegend in urbanen Ballungszentren, wo einerseits bessere Arbeitsmarktchancen als in ländlichen Regionen bestehen und andererseits auch gewachsene Netzwerke ethnischer Gruppen NeuzuwandererInnen Unterstützung anbieten könnten (Vgl. Fassmann, Heinz/Kytir Josef/Münz Rainer: Bevölkerungsprognosen für Österreich 1991 bis 2001. ÖROK-Schriftenreihe Nr. 126, Wien 1996; S. 24f.) Wien und Vorarlberg weisen den höchsten Anteil von AusländerInnen an der Wohnbevölkerung. In Wien leben ca. 40% aller in Österreich ansässigen AusländerInnen. Der Frauenanteil unter der ausländischen Wohnbevölkerung beträgt nur 43%. Er hat sich aber in den vergangenen 20 Jahren im Rahmen der sogenannten Famlienzusammenführung sukzessive erhöht. Die verjüngte Altersstruktur ist eine weitere Folge des Familiennachzugs (Vgl. Fassmann, Heinz/Münz, Rainer: Einwanderungsland Österreich? Historische Migrationsmuster, aktuelle Trends und politische Maßnahmen. Wien 1995. S. 62)
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